15.01.2019 - Auch im Jahr 2019 stellt die Freie und Hansestadt Hamburg zweckgebundene Mittel zur Umsetzung des Aktionsplanes „Inklusion und Sport“ zur Verfügung. Es werden ganzjährig Maßnahmen zum Aufbau neuer inklusiver Sportgruppen gefördert. Eine Gruppe zählt als inklusive Sportgruppe, wenn der Anteil der Teilnehmer*innen mit und ohne Behinderung mindestens 25% beträgt. Zudem können Maßnahmen zur Qualifizierung, wie sportartspezifische und sportübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen, bezuschusst werden. Außerdem werden inklusive Sportveranstaltungen unterstützt. Anträge hierfür müssen 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Es können Anträge von Hamburger Sportfachverbänden und Mitgliedsvereinen gestellt werden. Die Richtlinien sowie die Anträge finden Sie ab Januar 2019 auf der Website des Hamburger Sportbundes. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Inken Pfeiffer unter 040 – 419 08 211 und unter i.pfeiffer@hamburger-sportbund.de zur Verfügung.
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