Neue Corona-Bestimmungen ab dem 4.3.2022
Ab dem heutigen Tag werden neue Bestimmungen für die Sportausübung (Training und Wettkampfbetrieb) wirksam.
Sport im Freien - Keine Beschränkungen mehr (die Toilettennutzung ist nur mit Maske erlaubt).
Sport in gedeckten Sportanlagen - Hier wird die 3G-Regel eingeführt.
Die bezirklichen Sportämter haben alle Vereine über die neuen Regelungen informiert und folgende Übersicht veröffentlicht:
- Sport im Freien - ohne Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 m
- Sporttreibende - kein Nachweis benötigt
- Betreten eines Umkleidegebäudes - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske
- Nutzung der Außentoiletten - Medizinische Maske
- Sport in gedeckten Sportanlagen - ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
- Sporttreibende ab 18 Jahren - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
- Sporttreibende unter 18 Jahren - Schülerausweis UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung (gilt außerhalb der Ferien)
- Sporttreibende unter 18 Jahren WÄHREND der Ferien - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
- Zuschauer - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR-Test UND medizinische Maske
Erläuterung der Begriffe:
Geimpft:
Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage nach der letzten Impfung.
Genesen:
Nachweis einer Genesung (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem positiven PCR-Ergebnis).
POC:
Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle
PCR:
Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich
Selbsttest:
Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LBS).
Schülerausweis:
Vorlage eines aktuell gülltigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs.
Berlin, den 4.3.2022
Gudrun Seeliger
-Sportwartin und Hygienebeauftragte-
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